Arbeitsweise
Der Stiftungsrat trifft zusammen mit den Beiräten die Auswahl der zu kontaktierenden Gestalterinnen und Gestalter im Ruhestand sowie der Verstorbenen. Es wird geklärt, ob das Lebenswerk der Swiss Graphic Design Foundation zur Bearbeitung übergeben werden kann bzw. im Schweizerischen Nationalmuseum archivieren werden soll. Dieses Vorgehen hat sich 2011 erstmals bewährt und wird auch für die Selektion der nachfolgenden Jahrgänge angewendet. Die Stiftung legt grosses Gewicht auf eine sorgfältige Auswahl der Gestaltenden, damit im Nationalmuseum eine wirklich gültige und repräsentative Sammlung der Schweizer Gebrauchsgrafik entsteht.